Gestern wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Dadurch tritt heute, den 18.12.2019 die neue Umsatzsteuerregelung des Jahressteuergesetz 2019 in Kraft.
Ab sofort gilt für elektronische Verlagserzeuignisse der ermäßigte Steuersatz von 7%. Dieser Satz gilt außer für E-Books, auch für E-Paper, Datenbanken und andere elektronische Verlagserzeugnisse. Dabei ist es egal, ob diese auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) oder per Download zum Verkauf angeboten werden.
Damit kommt der deutsche Gesetzgeber der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie aus 2018 nach, die besagt gedruckte und digitale Verlagserzeugnisse sollen gleich behandelt werden.
Auch Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene werden mit Inkrafttreten des Gesetzes zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz versteuert.
Das Jahressteuergesetz 2019 wurde hier veröffentlicht.
In Österreich wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz für elektronische Verlagserzeugnisse ab 1. Januar 2020 wirksam.